Das Einspruchverfahren:

Gegen einen fehlerhaften Bescheid, beispielsweise dem Einkommensteuer-Bescheid, kann jeder Einspruch bei der erlassenden Behörde einlegen. Damit dieser #Einspruch jedoch zulässig ist, muß zwingend folgendes beachtet werden:

Step 1:
– Die Zulässigkeit, nach § 358 S.1 AO, ist erfüllt wenn:
· #Statthaftigkeit § 347 AO
· #Beschwer § 350 AO
· #Frist § 355 AO
· #Form § 357 AO

Step 2:
– Erst wenn die #Zulässigkeit (Step 1) erfüllt ist, wird die #Begründetheit des angefochtenen #Verwaltungsaktes geprüft – § 367 (2) S.1 AO
Nicht berücktsichtigte oder zu niedrig angesetzte #Werbungskosten #Betriebsausgaben trotz Vorlage korrekter Belege, könnten ein Grund hierfür sein.

Die folgende #Grafik verdeutlicht das #Einspruchverfahren
download auch unter: https://lnkd.in/dC678tXd

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