Gegen einen fehlerhaften Bescheid, beispielsweise dem Einkommensteuer-Bescheid, kann jeder Einspruch bei der erlassenden Behörde einlegen. Damit dieser #Einspruch jedoch zulässig ist, muß zwingend folgendes beachtet werden:
Step 1: – Die Zulässigkeit, nach § 358 S.1 AO, ist erfüllt wenn: · #Statthaftigkeit § 347 AO · #Beschwer § 350 AO · #Frist § 355 AO · #Form § 357 AO