Die Anpartsselskab (ApS)

Dänemark

Die Anpartsselskab (ApS)
Das ist eine dänische Rechtsform, in etwa vergleichbar mit der deutschen GmbH und neben der Aktieselskab
die meist genutzte Gesellschaftsform in Dänemark. Für die Gründung einer ApS ist ein Mindeststammkapital von 40.000 dänischen Kronen (DKK) (entspricht 5.369 EUR, Wechselkurs vom 20. Juli 2023), sowie eine vollständige Mindesteinzahlung des Stammkapitals nötig
(bar oder durch geprüfte Sachleistungen; § 27 Abs. 3 & § 3 Abs. 1 Selskabsloven)

Gründungsprozess
– Gegründung durch Unterzeichnung einer einfachen Gründungsurkunde. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
– Registrierung bei der „Agentur für Handel und Unternehmen“ („Erhvervs- og Selskabsstyrelsen“)
– Rechtskräftig: durch Zuteilung der „CVR-Nummer“ („Centrale Virksomhedsregister Nummer“) durch die Agentur

Gründungsaufwand
– Dauer: ca. ein bis zwei Wochen.
– Kosten: keine.

Anschließender Verwaltungsaufwand    
– Jährliche Erstellung eines Geschäftsberichts („financial statements“) durch einen staatlich zugelassenen Buchhalter
– Veröffentlichung durch die „Agentur für Handel und Unternehmen“

Erscheinungsformen
– ApS & Co. KG
– viele deutsche Konzerne tragen diese Rechtsform

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